Der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Qimonda AG, Dr. Michael Jaffé, hat beim Landgericht München I einen Zahlungsantrag gestellt, nach dem die damalige Konzernmutter Infineon nunmehr 3,35 Mrd. Euro bezahlen soll – ob es jedoch tatsächlich soweit kommt, darf bezweifelt werden.
Erst im Februar hatte der Insolvenzverwalter über das Vermögen der Qimonda AG, Dr. Michael Jaffé, beim Landgericht München I einen Zahlungsantrag gestellt, nach dem die damalige Konzernmutter Infineon 1,71 Mrd. Euro bezahlen soll – nur wenige Monate später erhöhte er die Forderung jetzt mit 3,35 Mrd. Euro auf fast die doppelte Summe - eine erstaunliche Entwicklung, wenn man bedenkt, dass er ja schon bis Februar 2012 hinreichend Zeit zur Prüfung aller Unterlagen hatte.
Sollte Infineon tatsächlich zur Zahlung verurteilt werden, würden die wirtschaftlich derzeit blendend dastehenden Neubiberger nach schwierigen Jahren erneut hart getroffen. Ob das Landgericht dem Antrag von Dr. Jaffé stattgeben wird, ist jedoch alles andere als sicher.
Worum geht es? Der Insolvenzverwalter behauptet, dass der Wert des Speichergeschäfts, der im Rahmen von zwei Kapitalerhöhungen im Frühjahr 2006 in die Qimonda AG als Sacheinlage eingebracht wurde, nicht den Ausgabebetrag der hierfür ausgegebenen neuen Aktien von insgesamt 600 Millionen Euro erreicht habe und sogar negativ sei. Sollte dieses stimmen, käme die sogenannte Differenzhaftung ins Spiel.
Die Behauptungen des Insolvenzverwalters zur angeblichen Differenzhaftung stehen jedoch im Widerspruch zu zwei Wertgutachten, die in Vorbereitung der Kapitalerhöhungen von zwei unabhängigen Wirtschaftsprüfungsgesellschaften angefertigt wurden, und zwar von einer Wirtschaftsprüfungsgesellschaft im Auftrag von Infineon und von einer anderen Wirtschaftsprüfungsgesellschaft als gerichtlich bestelltem Sacheinlage- und Nachgründungsprüfer.
In ihrem Wertgutachten kam die von Infineon beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft zu dem Ergebnis, dass der Wert des eingebrachten Speichergeschäfts den Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien um ein Vielfaches überstieg. Die gerichtlich bestellte Sacheinlage- und Nachgründungsprüferin hat dem Gericht bestätigt, dass der geringste Ausgabebetrag der ausgegebenen Aktien durch den Wert der Sacheinlagen gedeckt sei, worauf die Kapitalerhöhungen durch das Registergericht im Handelsregister eingetragen wurden.
Infineon hatte schon im Februar folgerichtig angekündigt, sich gegen die geltend gemachten Ansprüche weiterhin “energisch zu Wehr” setzen zu wollen.