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Vor dem ElektroG sind alle gleich?

Harry Schubert

Zwei Väter hat das Elektro- und Elektronikgerätegesetz (ElektroG) – ebenso wie die europäische WEEE-Richtlinie: Politik und Industrie. Ihr gemeinsames Kind soll Bürger und Umwelt vor gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten schützen. Doch beide Väter hatten offenbar nur ihren eigenen Vorteil im Blick. Der politische Vater scheint froh zu sein, wenn er sich möglichst wenig um sein Kind kümmern muss: Er vertraut den Versprechungen des anderen Vaters und lässt diesen nahezu frei agieren. Der industrielle Vater jedoch ist nur an seinem Profit interessiert, das Kind soll ihm möglichst wenig Kosten bescheren. Zwei egoistische Stiefväter, wie in einem alten Märchen. Einer der Väter kam dann wohl auf die Idee, die Grundversorgung des Kindes – den Großteil der Verwaltungskosten – Dritten aufzubürden: kleinen und mittelständischen Elektro- und Elektronikgeräteherstellern. Und der andere Vater hatte nichts dagegen.

Der größte Teil des Elektro-Altgeräteaufkommens setzt sich aus Haushaltsgeräten (weiße Ware), Unterhaltungselektronik (braune Ware), PCs und Peripherie sowie Telekommunikationsendgeräten zusammen. Die Bundesregierung schätzt den Anteil dieser Geräte am Gesamtaltgeräteaufkommen von 1,1 Mio. t/Jahr auf über 92 %. Die Anzahl der in diesen Branchen relevanten Gerätehersteller dürfte in einem drei-stelligen Bereich liegen. Die Finanzierung der Elektro-Altgeräte-„Verwaltung“ wird dagegen auf alle Schultern verteilt – schätzungsweise eine fünfstellige Zahl; bis zu 20 000 Registrierungspflichtige erwartet die Stiftung Elektro-Altgeräte Register (EAR). Unter dem Deckmantel der Gleichbehandlung müssen über zehntausend kleine und mittelständische Unternehmen (KMU) die Fixkosten für die Altgeräte-Verwaltung tragen, die nahezu ausschließlich den Müll-Verkehr von einigen hundert Geräteherstellern koordiniert. Die in der Kostenverordnung be-rücksichtigte Ausnahmeregelung für Kleinsthersteller hat eher symbolischen Charakter (siehe S. 28). Wer einen Gewinn deutlich über 707,60 Euro erwirtschaftet, muss zahlen! Wie groß die Altgerätemenge/Jahr eines Herstellers tatsächlich ist, spielt keine Rolle! Die „Ermäßigung“ eines Herstellers müsste von den anderen Herstellern getragen werden. Kurzsichtig und falsch!

Alle Kosten des ElektroG – nicht nur die Registrierungsgebühr – wird kein anderer als der Verbraucher zahlen. Jeder Hersteller muss diesen neuen Kostenposten in seiner Preiskalkulation berücksichtigen, wenn er weiterhin Gewinn erwirtschaften will. Kleine und mittelständische Gerätehersteller müssen die WEEE-Fixkosten auf eine wesentlich kleinere Zahl verkaufter Geräte umlegen als die Massenproduzenten. Ihre Produkte werden dadurch einer deutlich höheren Preissteigerung unterliegen. Mit diesem Elektro- und Elektronikgerätegesetz und dieser Gebührenordnung werden die großen Elektro- und Elektronikgerätehersteller – ein paar hundert, die, bis auf wenige Ausnahmen, in Billig-lohnländern produzieren – von über zehntausend kleinen und mittelständischen „Made in Germany“-Geräteherstellern subventioniert.

Doch wer nun glaubt, dass die KMUs – wenn sie schon die gleichen Gebühren zahlen wie die großen – das gleiche Mitspracherecht in den Gremien (Produktbereichsversammlung) der Stiftung EAR hätten, der täuscht sich: In allen zehn Produktbereichen erfolgt eine Stimmgewichtung, entweder nach dem Absatzanteil oder nach dem Anteil der in Verkehr gebrachten Mengen. Zwar sollen raffinierte Verfahren der „kombinierten Mehrheit“ und das „Quadrat-wurzelverfahren“ die Dominanz großer Hersteller reduzieren, aber für KMUs dürfte die praktische Wirkung gegen Null tendieren. Sie bleiben die stimm-lose Mehrheit der Zahler.

Harry Schubert
Redakteur
E-Mail: hschubert@elektronik.de

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