Die europäische Altgeräte-Richtlinie Waste Electrical and Electronic Equipment (WEEE) dürfte den meisten Elektronik-Herstellern schon seit mehr als zwei Jahren bekannt sein. Dennoch läuten erst jetzt, vor allem bei den KMUs, die Alarmglocken, nachdem die einzelnen nationalen Gesetze verabschiedet sind und eine völlig uneinheitliche Vorgehensweise erkennbar wird.
Eine europäische Richtlinie, 25 nationale Gesetze. Dagegen wäre eigentlich nichts zu sagen, wenn diese Gesetze nicht nur die gleichen Ziele, sondern auch den Betroffenen die gleichen Rechte und Pflichten auferlegten. Doch genau hierin unterscheiden sich die nationalen Geister, die diese Gesetze schufen. Aus den länderspezifischen Gesetzeswerken droht eine Bürokratie zu entstehen, die an Variantenreichtum den Wildwuchs eines Urwaldes übertreffen könnte. Deshalb richten wir einen offenen Brief an europäische und deutsche Politiker:
Existenzbedrohung von kleinen und mittelständischen Elektro- und Elektronikgeräteherstellern durch unkoordinierte Umsetzung der europäischen Elektro-Altgeräte-Richtlinie WEEE
Die am 13. Februar 2003 veröffentlichte europäische Richtlinie über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (2002/96/ EG) – engl. „Waste Electrical and Electronic Equipment“, kurz WEEE – wird gegenwärtig in den einzelnen Mitgliedsstaaten der Europäischen Gemeinschaft in nationales Recht umgesetzt. In Deutschland geschah dies bereits am 24. März 2005 mit dem „Gesetz über das Inverkehrbringen, die Rücknahme und die umweltverträgliche Entsorgung von Elektro- und Elektronikgeräten“ – kurz ElektroG. Der parallel in den einzelnen EG-Mitgliedsstaaten ablaufende Gesetzgebungsprozess vollzieht sich dabei in jedem Land der Europäischen Gemeinschaft völlig isoliert von den Gesetzesinitiativen der anderen EG-Mitglieder. Der Gestaltungsfreiraum, den die EG-Richtlinie den einzelnen Ländern lässt, kann – wenn es nicht zu einer „Harmonisierung“ kommt – den freien Warenverkehr (Elektro- und Elektronikgeräte) in der Europäischen Gemeinschaft massiv behindern.
Jeder EG-Mitgliedsstaat wird – analog dem deutschen ElektroG – die Inverkehrbringer von Elektro- und Elektronikgeräten zwingen, sich registrieren zu lassen, regelmäßig die in ihrem Land in Verkehr gebrachten und recycelten Gerätemengen zu melden und eine insolvenzsichere Finanzgarantie zur Deckung der zu erwartenden Entsorgungskosten vorzuweisen – und zwar völlig unabhängig voneinander. Da Belgien, und möglicherweise auch Spanien, dies sogar für jede Provinz separat regeln, müssen die betroffenen Unternehmen sich im schlimmsten Fall über 27 Mal registrieren, über 27 insolvenzsichere Finanzgarantien stellen, die den jeweiligen lokalen Anforderungen entsprechen müssen, und regelmäßig 27 unterschiedliche Meldeverfahren mit abweichenden Datenformaten und Zyklen durchführen, wenn sie den ganzen Binnenmarkt abdecken wollen. Weder die Art und Weise der Registrierung noch die Meldedaten (Stückzahl oder Gewicht) sind bisher einheitlich festgelegt. Selbst bei den Definitionen, wer sich registrieren lassen muss und was ein „Gerät“ ist, gibt es in den EG-Migliedsstaaten unterschiedliche Auffassungen. Bisher müssen sich nur in Deutschland neben den Herstellern von Konsum-Geräten (B2C) auch die Hersteller von gewerblich genutzten Geräten (B2B) registrieren lassen. Sie brauchen allerdings keine Garantie zu stellen, müssen jedoch die in Verkehr gebrachten und entsorgten Mengen melden. In Deutschland gilt z.B. eine PC-Grafikkarte als Gerät im Sinne des ElektroG, wenn sie an Endverbraucher (B2C) abgegeben wird, in Österreich dagegen nicht.
Mit der erfolgreichen Registrierung wird ein Gerätehersteller von jeder Registrierungsstelle eine Registrierungsnummer erhalten – für ganz Europa über 27 verschiedene Registrierungsnummern – die zukünftig alle im Geschäftsverkehr zu führen sind, wie die Umsatzsteuer-Identnummer. Anforderungen, die vor allem für kleine und kleinste Betriebe eine riesige Hürde bedeuten und den „Export“ ins Nachbarland zusätzlich erschweren.
Da nur national registrierte Hersteller Elektro- und Elektronikgeräte im jeweiligen EG-Mitgliedsstaat in Verkehr bringen dürfen, bedeutet dies automatisch eine Verkaufsbeschränkung entsprechend den Landes- bzw., wie im Falle Belgiens, Provinzgrenzen und eine Aufhebung des freien Warenverkehrs. Ein einheitlicher Binnenmarkt existiert dann nicht mehr in der Europäischen Gemeinschaft – jedenfalls nicht mehr für Elektro- und Elektronikgeräte.
Aktuell haben erst Österreich und Deutschland die WEEE-Umsetzung vollendet und sind bereit für die Herstellerregistrierung. In den anderen EG-Mitgliedsländern wird mit Hochdruck daran gearbeitet. Der erkennbare Trend der nationalen „lokalen“ Alleingänge und Insellösungen lässt vor allem KMUs aufschrecken. Ihre Hilferufe sammeln sich in Form von Leser-E-Mails und -Briefen in der Redaktion der Fachzeitschrift Elektronik. Wesentliche Ziele und Errungenschaften der Europäischen Gemeinschaft wie freier Warenverkehr, Binnenmarkt und Harmonisierung scheinen – offensichtlich unbemerkt – unterzugehen oder werden der WEEE-Richtlinie geopfert.
Wir bitten Sie, unseren Lesern, die in vielen tausenden kleinen und mittelständischen Betrieben von der WEEE direkt betroffen sind, Klarheit und Zukunftssicherheit für ihren Arbeitsplatz und ihr Unternehmen zu geben und uns folgende Fragen zu beantworten: - Ist Ihnen die mit der WEEE-Umsetzung sich anbahnende, länderspezifische (über 27fache) Bürokratie und die sich daraus ergebende existenzbedrohende Belastung der Hersteller, insbesondere KMUs, bekannt?
- Wer ist verantwortlich für die nationalen Umsetzungen der WEEE-Richtlinie? Wer kontrolliert und prüft, ob die Art, wie die WEEE-Richtlinie in den einzelnen EG-Mitgliedsstaaten in nationales Recht umgesetzt wird, mit den Zielen der Europäischen Gemeinschaft in Einklang steht? Und wer sorgt für eine rasche Harmonisierung der nationalen WEEE-Gesetze, um insbesondere die KMUs zu entlasten?
- Welche Maßnahmen können ergriffen werden, um eine Harmonisierung, wenigstens der wesentlichen Punkte – Registrierung, Garantiestellung, Meldeverfahren und Meldepflicht – bei den nationalen WEEE-Umsetzungen zu erreichen?
- Mit welcher Unterstützung können KMUs und hier insbesondere kleinste Unternehmen bei der Erfüllung der WEEE-Pflichten rechnen?
- Welchen Beitrag können die Gerätehersteller leisten, um dieses europäische Bürokratie-Durcheinander zu vereinheitlichen?“
Da den betroffenen Unternehmen nur wenig Zeit bleibt – in Deutschland endet die Registrierungsfrist schon am 24. November 2005 – bitten wir Sie, sich schnell mit diesem Negativ-Effekt der WEEE-Richtlinie zu befassen und uns eine rasche Antwort als Stellungnahme zuzusenden.
Wenn auch Sie, verehrter Leser, der Meinung sind, dass es in Europa eine einheitliche Interpretation der WEEE geben sollte und die damit verbundene Bürokratie im Interesse der Betroffenen so gering wie möglich, aber vor allem europaweit einheitlich sein sollte, dann schreiben Sie uns: redaktion@elektronik.de. Adressaten des „Offenen Briefes“ - Präsident der Europäischen Komission José Manuel Barroso
- Generalsekretär des Europäischen Rates Javier Solana
- Komissar Günter Verheugen
- Präsident des Europäischen Parlaments Josep Borrell Fontelles
- Präsidentin des Europäischen Wirtschafts- und Sozialausschusses Anne-Marie Sigmund
- Vorsitzende des Ausschusses für Wirtschaft und Währung im Europäischen Parlament Pervenche Berès
- Vorsitzender des Ausschusses für Indus-trie, Forschung und Energie im Europäischen Parlament Giles Chichester
- Vorsitzender des Ausschusses für Binnenmarkt und Verbraucherschutz im Europäischen Parlament Phillip Whitehead
- Vorsitzender der EVP-ED-Fraktion im Europäischen Parlament Hans-Gert Pöttering
- Vorsitzender der Sozialdemokratischen Fraktion im Europäischen Parlament Martin Schulz
- Co-Präsident der Grünen/EFA im Europäischen Parlament Daniel Cohn-Bendit
- Vorsitzender der ALDE im Europäischen Parlament Graham Watson
- Präsident des Bundestages Dr. Norbert Lammert
- Präsident des Bundesrates Peter Harry Carstensen
- Bundesminister für Wirtschaft und Arbeit Wolfgang Clement
- Vorsitzender des Ausschusses für Fragen der Europäischen Union im Bundesrat Willi Stächele
- Wirtschaftsminister des Landes Baden-Württemberg Ernst Pfister
- Bayerischer Staatsminister für Wirtschaft, Infrastruktur, Verkehr und Technologie Dr. Otto Wiesheu
- Berliner Senator für Wirtschaft, Arbeit und Frauen Harald Wolf
- Minister für Wirtschaft des Landes Brandenburg Ulrich Junghanns
- Bremer Senator für Wirtschaft und Häfen Jörg Kastendiek
- Hamburger Wirtschafts- und Arbeitssenator Gunnar Uldall
- Hessischer Minister für Wirtschaft, Verkehr und Landesentwicklung Dr. Alois Rhiel
- Wirtschaftsminister des Landes Mecklenburg-Vorpommern Dr. Otto Ebnet
- Niedersächsischer Minister für Wirtschaft, Arbeit und Verkehr Walter Hirche
- Ministerin für Wirtschaft, Mittelstand und Energie des Landes Nordrhein-Westfalen Christa Thoben
- Minister für Wirtschaft, Verkehr, Landwirtschaft und Weinbau des Landes Rheinland-Pfalz Hans-Artur Bauckhage
- Minister für Wirtschaft und Arbeit des Saarlandes Dr. Hanspeter Georgi
- Minister für Wirtschaft und Arbeit des Landes Sachsen-Anhalt Dr. Horst Rehberger
- Sächsischer Staatsminister für Wirtschaft und Arbeit Thomas Jurk
- Minister für Wissenschaft, Wirtschaft und Verkehr des Landes Schleswig-Holstein Dietrich Austermann
- Thüringer Minister für Wirtschaft, Technologie und Arbeit Jürgen Reinholz
- Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Dr. Bernd Pfaffenbach
- Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit Georg Wilhelm Adamowitsch
- Staatssekretär im Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit, Rudolf Anzinger
- Präsident des Deutschen Industrie und Handelskammertages Ludwig Georg Braun
- Präsident der Arbeitsgemeinschaft Selbständiger Unternehmer e.V. Dr. Patrick Adenauer
|
<< zurück zur Übersicht |