Bereits Anfang des Jahres forderten erste Stimmen eine Revision der europäischen Richtline über Elektro- und Elektronik-Altgeräte (WEEE, 2002/96/EG) – noch während die meisten Mitgliedsländer an ihren Gesetzen, der Umsetzung in nationales Recht, bastelten. Nun beginnen die Vorbereitungen, um die Richtlinie nachzubessern.
Mit der Überprüfung der WEEE-Umsetzung in den einzelnen Mitgliedsländern will die Europäische Kommission herausfinden, wie einerseits Effizienz und Effektivität der Richtlinie hinsichtlich der Umweltziele gesteigert werden können und wie andererseits unnötige Kosten für Wirtschaft, Verbraucher, Bürgerinitiativen und Körperschaften öffentlichen Rechts eliminiert werden können, die durch die Einführung der WEEE entstehen. Die Prüfung wurde von der Kommission in vier Bereiche unterteilt:
Bundestag leitet Petitionsverfahren ein |
Die am 16. Februar 2006 an den Deutschen Bundestag gerichtete Petition der Elektronik, um wesentliche Paragraphen des Elektro- und Elektronik-Gerätegesetzes (ElektroG) bis zur Harmonisierung der 25 nationalen WEEE-Gesetze auszusetzen, wurde nicht als öffentliche Petition zugelassen. Nachdem wir über ein halbes Jahr lang vergeblich auf eine Reaktion des Ausschussdienstes, eine Eingangsbestätigung bzw. eine Antwort auf unsere E-Mails gewartet hatten, haben wir am 23. August 2006 den Bundestagspräsidenten Dr. Norbert Lammert angeschrieben und um Informationen gebeten. Am 12. September kam endlich ein Antwortschreiben vom Ausschussdienst mit der kurzen Mitteilung, „dass Ihre Petition nicht als öffentliche Petition zugelassen werden kann“, ohne dies in irgendeiner Form zu begründen. Zwei Tage später erreichte uns die schriftliche Mitteilung des Petitionsausschusses, dass „inzwischen das Petitionsverfahren zu Ihrer Eingabe eingeleitet worden“ ist. Die Abgeordneten im Petitionsausschuss sehen in der WEEE also kein „öffentliches“ Interesse. |
Die Europäische Kommission lässt neue Ziele für die zu sammelnden Altgerätemengen in den Mitgliedsländern und neue Ziele für die Wiederverwendung und das Recycling von Elektro- und Elektronikgeräten untersuchen. Dabei sollen die Erfahrungen der Mitgliedsländer und der Industrie einbezogen werden. Ebenso sollen der technische Fortschritt bei der Wiederverwendung und beim Recycling von Geräten und Materialien sowie der generelle Umwelteinfluss der Altgerätesammlung und der verschiedenen Behandlungsmethoden einfließen. Auch sollen Kriterien oder Standards berücksichtigt werden, um zu entscheiden, welche Geräte wieder verwendet werden können, und die Kosten der unterschiedlichen Optionen werden bewertet.
Die Europäische Kommission hat erkannt, dass der Geltungsbereich der WEEE für heftige Diskussionen sorgt – durch unterschiedliche Interpretationen der einzelnen Mitgliedsländer und die Möglichkeit, dass Mitgliedsländer über die Vorschläge der Richtlinie hinausgehen dürfen. Deshalb soll die Überprüfung Änderungen im Geltungsbereich der Richtlinie ermitteln. Hierfür wird ausgewertet, wie die einzelnen Mitgliedsländer den Geltungsbereich umgesetzt haben – insbesondere die Ausnahmefälle in Artikel 2.1 (Teil eines anderen Gerätetyps), Artikel 2.3 (militärische Zwecke), Kategorie 6 (ortsfeste industrielle Großwerkzeuge) und Kategorie 8 (implantierte und infizierte Geräte). Weiterhin hat die Überprüfung die Aufgabe, zu analysieren, ob der aktuelle Geltungsbereich angemessen ist – aus qualitativer (Menge der adressierten gefährlichen Substanzen) und quantitativer (im Blick auf die Ziele) Sicht.
Mitmachen erwünscht
Im Rahmen dieser Ermittlung steht es allen Anspruchsgruppen frei, zusätzliche Änderungswünsche an den Geltungsbereich vorzuschlagen. Solche Änderungswünsche können sich z.B. beziehen auf
Im Rahmen der Überprüfung soll auch begutachtet werden, wie in den Mitgliedsländern die individuelle Herstellerverantwortung realisiert wurde, vor allem die Kosten und der Nutzen der verschiedenen gesetzlichen Regelungen. Von Interesse sind hier auch mögliche Konsequenzen, wie z.B. mehrfache Registrierung und Finanzierung für das gleiche Gerät und die Auswirkungen auf den Fernabsatz (Versandhandel). Im Detail wird berücksichtigt:
Um diese Kernpunkte einschätzen zu können, will die Kommission berücksichtigen:
Auf Basis der so gewonnenen Erkenntnisse sollen Änderungen bezüglich dieser Aspekte der WEEE-Richtline in Erwägung gezogen werden. Auch die Anforderungen an die Altgerätebehandlung will die Europäische Kommission mit Blick auf aktuelle und zukünftige Technologien untersuchen, um die Umwelt- und Gesundheitsauswirkungen der WEEE weiter zu reduzieren. Dazu gehört ein Überblick der besten Praktiken in den 25 Mitgliedsländern und eine Einschätzung, wie diese weiterentwickelt werden können. Insbesondere soll geprüft werden, ob die Behandlungsanforderungen der Richtlinie berichtigt werden sollten – für Leiterplatten, Funktelefone, LCDs und zur Wiedergewinnung von Kohlenwasserstoffverbindungen mit einem Erderwärmungspotential unter 15.
In vier Schritten zur WEEE-Änderung
Informationen zur WEEE können an die Europäische Kommission geschickt werden: Europäische Kommission, Generaldirektion Umwelt, Abteilung G4, Informationssammlung, Direktive 2002/96/EG (WEEE), B-1049 Brüssel Alle eingereichten Informationen sind auf der Internetseite http://forum.europa |
Der Prüfvorgang begann 2005 mit einer Studie für die Europäische Kommission, um die Umsetzung der Richtlinie in den einzelnen Mitgliedsländern zu verstehen. Der Bericht „Implementation of the Waste Electric and Electronic Equipment Directive in the EU“ ist auf den Internetseiten des ausführenden Institute for Prospective Technical Studies (ipts, www.jrc.es/home/pages/detail.cfm?prs=1408) veröffentlicht. Im zweiten Schritt wurden Fakten gesammelt. Hier waren alle Anspruchsgruppen aufgerufen, die Überprüfung der WEEE mit Informationen zu unterstützen. Sie konnten damit am Ergebnis der Überprüfung mitwirken und, potentiell, an der zukünftigen Anwendung der WEEE. Für diese Informationssammlung war eine Zeitspanne von Juni 2006 bis 11. August 2006 vorgesehen, die nun offenbar unbefristet verlängert wurde (siehe ec.europa.eu/environment/waste/weee_index.htm). Forschungsstudien – ab 2. Halbjahr 2006 bis 2007 – sollen die Auswirkungen der WEEE, deren Effektivität und Effizienz analysieren. Als letzter Schritt sollen im zweiten Halbjahr 2007 die Auswirkungen abschließend bewertet werden.
Die Kommission betont, dass ein Großteil der für diese Überprüfung benötigten Information in den einzelnen Mitgliedsländern vorhanden ist – bei Fachleuten, Unternehmen, Verbänden und anderen Anspruchsgruppen. Deshalb hängt der Erfolg der Überprüfung zum Großteil von deren Mitwirkung ab. Anspruchsgruppen werden daher die Gelegenheit bekommen, an mehreren Stellen des mehrstufigen Prüfungsverfahrens mitzuwirken: bei der Informationssammlung – ursprünglich bis 11. August 2006, aber nun unbefristet verlängert –, bei den Forschungsstudien und bei der Abschätzung der Auswirkung möglicher Änderungen.
Harry Schubert, Elektronik